Kosten

  • Private Krankenversicherungen
  • Beamtenbeihilfe
  • Freie Heilfürsorge
  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
  • Selbstzahler
  • Beratung
  • Paarberatung

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Kosten für gesetzlich Versicherte werden von den Krankenkassen übernommen, da unsere Praxis über eine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügt. Vor Therapiebeginn sollte ärztlich abgeklärt werden, ob Ihre Beschwerden organische Ursachen haben. Das hieraus resultierende Untersuchungsergebnis wird im Konsiliarbericht festgehalten und ist Teil des Antrags auf Psychotherapie, den wir gemeinsam mit Ihnen bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ihre Krankenkasse bzw. eine externe Gutachterstelle prüft im Anschluss, ob eine Leistungspflicht gegeben ist und ob die vorgeschlagene Behandlung erfolgversprechend erscheint. Die Beantragung erfolgt mit einer festgelegten Anzahl von Therapiestunden, welche durch die Psychotherapierichtlinien definiert sind. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten ab dem Datum der schriftlichen Therapiegenehmigung sowie im genehmigten Umfang.

(Quelle: https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/psychotherapie-praxen#15

 

 

Private Krankenversicherungen

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten, die im Rahmen einer Psychotherapie entstehen. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe dies geschieht. Sie sollten mit Ihrer Versicherung abklären, in wieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken lassen. Gern bin ich Ihnen hierbei behilflich. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.

Beamtenbeihilfe

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der zuschüssigen privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten. Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall muss Ihre Versicherung keine Nachricht von Ihrer Psychotherapie erhalten. Das Honorar ist angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten). In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache auch reduziert werden.

Beratung

Die Kosten für eine Beratung werden individuell festgelegt. Sie können dazu gern mit uns Kontakt aufnehmen.

Paartherapie

Eine Paartherapiesitzung dauert in der Regel 100 Minuten. Das Honorar hierfür beträgt 180,00 Euro.